Eingangsvoraussetzungen: keine (gewünscht: guter Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss)
Dauer der Ausbildung: 2 Jahre
Nach Abschluss der Verkäuferausbildung ist es möglich, die Ausbildung um ein Jahr fortzusetzen. Es kann die Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel abgeschlossen werden.
Arbeitsgebiete und Berufliche Qualifikationen
Verkäufer und Verkäuferinnen sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die vor- und nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und -lagerung, Service an der Kasse, Verkaufsförderung, Bestandspflege und Inventur.
Verkäufer und Verkäuferinnen
- verkaufen Waren und Dienstleistungen,
- informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
- setzen Warenkenntnisse ein,
- platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
- wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
- kontrollieren und pflegen Warenbestände,
- bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
- wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
- zeichnen Waren aus und lagern sie,
- nutzen warenwirtschaftliche Kennziffern,
- arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
- wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.
Berufsschulunterricht:
1. Ausbildungsjahr: 2 Schultage
2. Ausbildungsjahr: 1 Schultag
Der berufbezogene Unterricht wird in Form von Lernfeldern statt Fächern erteilt.
Nr. | Lernfelder mit Zeitrichtwerten Verkäuferin / Verkäufer | 1. Ausbildungsjahr Grundstufe | 2. Ausbildungsjahr Fachstufe 1 |
1 | Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren | 80 | |
2 | Verkaufsgespräche kundenorientiert führen | 80 | |
3 | Kunden im Servicebereich Kasse betreuen | 80 | |
4 | Waren präsentieren | 40 | |
5 | Werben und den Verkauf fördern | 40 | |
6 | Waren beschaffen | 60 | |
7 | Waren annehmen, lagern und pflegen | 60 | |
8 | Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren | 60 | |
9 | Preispolitische Maßnahmen vorbereiten u. durchführen | 40 | |
10 | Besondere Verkaufssituationen bewältigen | 60 |
Zwischenprüfung für Verkäufer/Verkäuferin
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung für die Ausbildung zum Verkäufer bzw. zur Verkäuferin statt. Dazu stehen 90 Minuten zur Verfügung, in denen praxisnahe Aufgaben bzw. Fälle in den folgenden Prüfungsgebieten zu bearbeiten sind:
Verkauf und Marketing,
Kassieren und Rechnen,
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Prüfung erfolgt vorwiegend mit gebundenen Aufgaben (Mehrfachwahl-, Mehrfachantworten-, Zuordnungs- und Rechenaufgaben), bei denen die Antwortmöglichkeiten vorgegeben sind. Dazu kommen einige Rechenaufgaben.
Abschlussprüfung für Verkäufer/Verkäuferin
Am Ende der zweijährigen Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung. Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Beide Teile gehen gleichgewichtig in die Endnote ein. Der schriftliche Prüfungsbereich (50%) besteht aus:
1. Verkauf und Marketing (25%)
2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (15%)
3. Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
Der mündliche Prüfungsbereich (50%) besteht aus fallbezogenen Fachgesprächen von ca. 20 Minuten Dauer. Grundlage ist die festgelegte Wahlqualifikation unter Berücksichtigung des Warenbereiches, in dem ausgebildet wurde. Wenn sich Ausbilder und Auszubildende einig sind, ist ein Anschlussvertrag in die dreijährige Ausbildung möglich und die Auszubildenden legen dann die Prüfung zur Kauffrau / zum Kaufmann im Einzelhandel ab.