Schulvertrag der Berufsbildenden Schulen Buxtehude

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Vorwort

Die BBS Buxtehude sind eine Institution, deren oberste Ziele die Bildung und Erziehung junger Menschen sind.
Gebildet ist ein Mensch, der für sich selbst verantwortlich handelt, aber auch seine Kenntnisse und Fähigkeiten für seine Mitmenschen einsetzt.
Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Unterricht von allen an der Schule Beteiligten als wichtigste Aufgabe angesehen wird.

Deswegen müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ungestört zu lernen.
Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.

Dies wird nur dann möglich sein, wenn bestimmte und für alle verbindliche Verhaltens- und Anstandsregeln anerkannt und beachtet werden:
Jeder verhält sich so, dass die Bedürfnisse anderer geachtet werden.
Das kann erreicht werden, wenn man

  • sich mit Höflichkeit, Freundlichkeit und Respekt begegnet,
  • sich nicht entwürdigend oder verletzend über andere äußert,
  • Konflikte gewaltfrei löst,
  • alle Einrichtungen der Schule mit Sorgfalt behandelt,
  • und sich an Abmachungen und Vereinbarungen hält.

Dieser Schulvertrag soll dazu beitragen, dass sich alle an unserer Schule wohl fühlen und ihre Rechte wahrnehmen können.

Vereinbarungen, ohne die Schule nicht funktioniert

Wir erwarten von Schülerinnen und Schülern:Wir erwarten von Lehrerinnen und Lehrern:
1) Sie essen und trinken nicht im Unterricht, sie führen keine Privatgespräche und sie stören die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht, um das Arbeiten im Unterricht zu erleichtern.1) Sie bemühen sich um größtmögliche Gerechtigkeit und Toleranz.
2) Sie betrachten es als selbstverständlich pünktlich zu sein, ihre Arbeitsmaterialien dabeizuhaben und kleine Pflichten (z.B. Tafelwischen, Mülltrennung, Stühle hochstellen) zuverlässig zu erledigen.2) Sie sind zuverlässig, pünktlich und halten Abmachungen ein.
3) Sie hören zu, denken mit und melden sich, um sich zum Thema zu äußern.3) Sie sind kompetent und gehen geduldig mit ihren Schülerinnen und Schülern um und setzen sich mit fairen Mitteln durch.
4) Sie trauen sich, den Lehrern und Lehrerinnen in angemessener Form positive und negative Rückmeldung zu geben.4) Sie sind offen für andere Meinungen, geben eigene Fehler zu und beachten die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler.
5) Sie begegnen den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern mit Respekt.5) Sie nehmen ihre Schülerinnen und Schüler ernst, respektieren deren Persönlichkeit und stellen sie auf keinen Fall bloß.
6) Sie gehen Konflikten nicht aus dem Weg, versuchen sie ohne Aggressionen zu lösen und suchen, wenn nötig, Unterstützung.6) Sie lösen Konflikte gegebenenfalls mit Unterstützung Dritter auf faire Art und Weise und fördern eine entspannte Atmosphäre.
7) Sie gestalten das schulische Leben auch außerhalb des Unterrichts mit.7) Sie fördern die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler, interessieren sich für das Schulleben und regen außerunterrichtliche Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler an. Bei Entscheidungen, die die gesamte Schule betreffen, werden die Schülerinnen und Schüler über deren Meinungsbild – direkt oder über die Schülervertretung – in die ergebnisoffene Umsetzung eingebunden.
Sie übernehmen Eigenverantwortung für das Erreichen der schulischen Ziele.Sie arbeiten gern mit Schülerinnen und Schülern zusammen.

Einzelfallregelungen für ein möglichst konfliktfreies Miteinander

Für unsere Schule bestehen folgende Einzelfallregelungen für ein angemessenes Miteinander. Bei Verstößen handeln alle Lehrkräfte eindeutig und konsequent.

BereichEinzelfallregelungenMögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten
ParkplatzAuf dem Schulparkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung. In den Pausen ist der Aufenthalt auf dem Parkplatz und in den Fahrzeugen nicht erlaubt.Befristetes oder totales
Parkverbot.
Reinigung
und Müll
Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Wertstoffe, ihre Altpapiere und ihren Restmüll getrennt zu entsorgen. Bei Unterrichtsschluss sind Verschmutzungen im Unterrichtsraum zu beseitigen. Jede Schülerin und jeder Schüler muss bis zu zweimal im Schuljahr am Ordnungsdienst der Klasse teilnehmen.Eine Schülerin oder ein Schüler kann von der Klassenlehrkraft zum außerordentlichen Ordnungsdienst nach Unterrichtsschluss eingeteilt werden.
DrogenDas Rauchen ist verboten.

Drogen aller Art sind verboten.
Schulausschluss und Strafanzeige
1. Abmahnung
2. Reinigungsdienst beim Hausmeister
SpuckenSpucken ist verboten, weil es unhygienisch und unästhetisch ist.1. Reinigungsdienst beim Hausmeister
2. befristeter Schulausschluss
Mobiltelefone u. KommunikationsgeräteFilm-, Bild- und Tonaufnahmen sind generell nicht erlaubt. Abweichungen sind von allen Beteiligten zu genehmigen. Mobiltelefone und Kommunikationsgeräte dürfen nur außerhalb des Unterrichts benutzt werden.
Die Benutzung im Notfall muss im Einzelfall abgesprochen werden.
1. Abmahnung
2. befristeter Einzug
WaffenerlassEs ist gesetzlich verboten in die Schule Waffen, Messer und Feuerwerkskörper mitzubringen.Strafanzeige
Nutzung der EDV-Räume, der Sporthalle, der Küchen, der Werkstätten und bestimmter FachräumeDie hierzu notwendigen Regeln werden im Unterricht besprochen und festgelegt.1. Ermahnung
2. Ausschluss vom Fachunterricht.

Grundsätze zum Entschuldigungsverfahren

Grundsätzlich ist jedes Versäumen von Unterricht zu entschuldigen!

  • Spätestens am dritten Tag des Fehlens ist in Vollzeitschulklassen eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
  • In der Teilzeitberufsschule muss die Schülerin / der Schüler am nächsten Schultag eine Entschuldigung, deren Kenntnisnahme durch den Betrieb bestätigt wurde, vorlegen. Die Klassenlehrkraft meldet unentschuldigte Fehlzeiten umgehend dem Ausbildungsbetrieb und vermerkt dies im Klassenbuch.
  • Bei Fehlzeiten – also auch bei Verspätungen – können für diesen Zeitraum die schriftlichen und mündlichen Leistungen mit „ungenügend“ bewertet werden. Bei Wiederholungen droht ein Bußgeld.
  • Klassen- und Fachlehrkräfte können die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
  • Beurlaubungen müssen rechtzeitig vor dem Fernbleiben vom Unterricht beantragt werden. Das gilt auch für Verkürzungen des Unterrichtes.
  • Bei häufigen Verspätungen kann die Schülerin oder der Schüler zu einem Ordnungsdienst herangezogen werden.
  • Jede Beurlaubung, jedes entschuldigte und unentschuldigte Fehlen muss von den Lehrkräften im Klassenbuch oder Kursheft eingetragen werden.
  • Abteilungen, Fachgruppen und Lehrkräfte können unter Einbeziehung der Schülervertretung weitere Regeln vereinbaren.

Hiermit nehmen die Vertragspartner die aufgeführten Regelungen zur Kenntnis und verpflichten sich zu deren Einhaltung. Die aus Verstößen gegen diesen Vertrag resultierenden möglichen Konsequenzen sind allen Vertragspartnern bewusst.