Behördliche Datenschutzbeauftragte im Schulbereich


Nach § 8 a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ist jede öffentliche Schule, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, gesetzlich verpflichtet, eine behördliche Datenschutzbeauftragte oder einen behördlichen Datenschutzbeauftragten (behDSB) zu bestellen.
Die behDSB unterstützen die Schulleitung bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirken auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Sie nehmen in der Schule eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein. Für datenschutzrelevante Anfragen der Eltern, Schüler, Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte der Schule sowie für alle Personen, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen, soll eine Kontaktadresse bestehen.
 
An den Berufsbildenden Schulen Buxtehude nimmt Herr Dale Provost (Lehrer in der Funktion eines Studienrats) die Rolle des Datenschutzbeauftragten ein, Stellvertreter ist Herr Studienrat Rainer Smid. Die Kontaktadresse für datenschutzrelevante Eingaben lautet: datenschutz@bbs-buxtehude.de
 
Aufgaben der behDSB (nur in Auszügen):
Nach den Regelungen des § 8a NDSG sind die behDSB frühzeitig über geplante Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu unterrichten.
Ihnen obliegen unter anderem folgende Aufgaben:
• Beratung der Schulleitung, der Schulkoordinatoren, einzelner Fachbereiche, der Elternvertretung o. ä. in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherung,
• … ,
• Bearbeitung von Eingaben der Eltern, Schüler, Lehrkräfte und sonstiger Beschäftigte der öffentlichen Stelle sowie von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen fühlen.
 
Darüber hinaus nehmen die DSB folgende Aufgaben wahr:
• Prüfung, ob das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 7 Abs. 4 NDSG) eingehalten wird,
• Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Verfahren, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden