Ziele der einjährigen Berufsfachschule Elektrotechnik, Schwerpunkt Mechatronik
Diese einjährige Berufsfachschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern technische Grundkenntnisse zu vermitteln. Bei erfolgreichem Besuch kann das Schuljahr teilweise oder ganz auf das 1. Ausbildungsjahr in dem entsprechenden Beruf anerkannt werden.
Voraussetzungen
- Ein guter Hauptschulabschluss, ein Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss Klasse 10 oder
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.
- Die Kostenübernahme für Materialien, Kopien und sonstige Ausgaben (einmalig 22 € bis zum 30.08. am Anfang des Schuljahres), kostenpflichtige Ausleihe bzw. Anschaffung der notwendigen Bücher und Arbeitskleidung.
- Sie sollten schon zum Schuljahresbeginn geklärt haben, in welchem Betrieb Sie die vierwöchige betriebliche Ausbildung absolvieren werden.
Unterrichtsfächer
Die Fächer der einjährigen Berufsfachschule Elektrotechnik, Schwerpunkt Mechatronik – Realschulabschluss werden in zwei Lernbereiche unterteilt:
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch / Kommunikation
- Englisch / Kommunikation
- Politik
- Sport
- Religion
Im Wesentlichen werden die Unterrichtsthemen berufsbezogen vermittelt.
Mathematik ist inhaltlicher Bestandteil der Lernfelder.
Berufsbezogener Lernbereich
- Fachtheorie
und - Fachpraxis
werden in Lernfeldern unterrichtet.
Neben der fachpraktischen Grundbildung in den Fachpraxisräumen der Schule absolvieren Sie ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen / Betrieben des Berufsfeldes Elektrotechnik. Die Praktikumstermine finden Sie auf unserer Homepage, den Vertragsvordruck können Sie herunterladen.
Abschlüsse und Berechtigungen
- Bei erfolgreichem Besuch kann das Schuljahr teilweise oder ganz auf das 1. Ausbildungsjahr in dem entsprechenden Beruf anerkannt werden.
- Sie können bei gegebenen Voraussetzungen und Leistungen den Erweiterten Sekundarabschluss I erreichen (Die notwendigen Unterrichtsinhalte können nur bei entsprechender Schüleranzahl angeboten werden).
- Nach dem Besuch der Schule endet die Schulpflicht, soweit keine Ausbildung begonnen wird.
- Sie können besser qualifiziert eine Ausbildung beginnen.