Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege

Ziele der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege
Diese einjährige Berufsfachschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern hauswirtschaftliche und pflegerische Grundkenntnisse sowie Qualifikationen zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu vermitteln.

Voraussetzungen

  • Ein guter Hauptschulabschluss oder ein Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss (Klasse 10).
  • Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.
  • Die Kostenübernahme für Materialien, Kopien und sonstige Ausgaben (einmalig 70 € bis zum 30.08. am Anfang des Schuljahres), Anschaffung bzw. kostenpflichtige Ausleihe der notwendigen Bücher.

Unterrichtsfächer

Die Fächer der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege werden in zwei Lernbereiche unterteilt:

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch/Kommunikation
  • Politik, Sport und Religion

Im Wesentlichen werden die Unterrichtsthemen berufsbezogen vermittelt.
Mathematik ist inhaltlicher Bestandteil der Lernfelder.

Berufsbezogener Lernbereich

  • Fachtheorie
    und
  • Fachpraxis

werden in sogenannten Lernfeldern unterrichtet. Nach jedem Lernfeld erhalten Sie eine Lernfeldnote, die auch im Zeugnis steht.
Neben der fachpraktischen Grundbildung in den Fachpraxisräumen der Schule absolvieren Sie ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen / Betrieben des Berufsfeldes Hauswirtschaft und Pflege. Die Praktikumstermine finden Sie auf unserer Homepage, den Vertragsvordruck können Sie herunterladen.

Flyer

Abschlüsse und Berechtigungen

  • Bei erfolgreichem Besuch kann das Schuljahr teilweise oder ganz auf das 1. Ausbildungsjahr in dem entsprechenden Beruf anerkannt werden.
  • Ein erreichter Notendurchschnitt von 3,0 berechtigt zum Besuch der Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft, um dann den Realschulabschluss oder (bei bestimmten Notenkonstellationen) den erweiterten Sekundarabschluss I zu erhalten.
  • Nach dem Besuch der Schule endet die Schulpflicht, soweit keine Ausbildung begonnen wird.
  • Sie können besser qualifiziert eine Ausbildung beginnen.