Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel

Kaufmann /-frau im Einzelhandel

Eingangsvoraussetzungen: keine (gewünscht: guter Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss)
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

Arbeitsgebiete und Berufliche Qualifikationen

Kaufleute im Einzelhandel sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten oder als selbstständige Kaufleute tätig. Die Verkaufstätigkeit ist der Mittelpunkt ihres kaufmännischen Aufgabenfeldes. Darüber hinaus steuern sie den Waren- und Datenfluss in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Weitere Aufgaben können in den Tätigkeitsfeldern Warenwirtschaft, Sortimentsgestaltung, Marketing, Handelslogistik, Beschaffung und Warenannahme, Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Controlling und E-Commerce wahrgenommen werden. Kaufleute im Einzelhandel unterstützen Unternehmensprozesse aus betriebswirtschaftlicher und kundenorientierter Sicht von der Beschaffung bis zum Verkauf.

 Kaufleute im Einzelhandel

  • verkaufen Waren und Dienstleistungen,
  • informieren und beraten Kunden und bieten Service an,
  • setzen Warenkenntnisse ein,
  • wirken bei der Sortimentsgestaltung mit,
  • platzieren und präsentieren Waren im Verkaufsraum,
  • wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit,
  • kontrollieren und pflegen Warenbestände,
  • bedienen die Kasse und rechnen die Kasse ab,
  • wirken bei der Warenannahme und -kontrolle mit,
  • zeichnen Waren aus und lagern sie,
  • ermitteln den Warenbedarf,
  • beschaffen Waren,
  • wirken bei logistischen Prozessen im Unternehmen mit,
  • werten Kennziffern und Statistiken für die Erfolgskontrolle aus und leiten Maßnahmen daraus ab,
  • wirken bei der Planung und Organisation von Arbeitsprozessen mit,
  • planen den Personaleinsatz im eigenen Arbeitsbereich,
  • arbeiten team-, kunden- und prozessorientiert und setzen dabei ihre Service- und Dienstleistungskompetenz ein,
  • wenden Informations- und Kommunikationstechniken an.

Berufsschulunterricht:
1.      Ausbildungsjahr: 2 Schultage
2./3. Ausbildungsjahr: 1 Schultag

Der berufsbezogene Unterricht wird in Form von Lernfeldern statt Fächern erteilt. 

Nr.Lernfelder mit Zeitrichtwerten
Einzelhandelskaufleute
1. Ausbildungsjahr
Grundstufe
2. Ausbildungsjahr
Fachstufe 1
3. Ausbildungsjahr
Fachstufe 2
1Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren80  
2Verkaufsgespräche kundenorientiert führen80  
3Kunden im Servicebereich Kasse betreuen80  
4Waren präsentieren40  
5Werben und den Verkauf fördern40  
6Waren beschaffen 60 
7Waren annehmen, lagern und pflegen 60 
8Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 60 
9Preispolitische Maßnahmen vorbereiten u. durchführen 40 
10Besondere Verkaufssituationen bewältigen 60 
11Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern  80
12Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden  80
13Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen  60
14Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln  60
.Zusatzqualifikation Electronic-Business-Junior-Assistant (Einführung in den Onlinehandel: Aufbau und grundlegende Tätigkeiten hinsichtlich eines Webshops)
 Berufsspezifischer Unterricht (Std.)320280280

Gestreckte Abschlussprüfung für Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen, die zeitlich auseinanderfallen („gestreckt“). Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und ersetzt die frühere Zwischenprüfung. Dieser Teil ist mit der schriftlichen Verkäuferprüfung identisch. Die Ergebnisse bilden den Teil 1 der Abschlussprüfung, sie werden aber anders als bei den Verkäufern gewichtet. Der Teil 2 (Geschäftsprozesse im Einzelhandel) findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt. 
Der schriftliche Prüfungsbereich (60%) besteht aus den Ergebnissen der Verkäuferprüfung (35%) und denen in „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ (25%).
Der mündliche Prüfungsbereich (40%) besteht aus fallbezogenen Fachgesprächen von ca. 20 Minuten Dauer. Grundlage ist die festgelegte Wahlqualifikation unter Berücksichtigung des Warenbereiches, in dem ausgebildet wurde. Die IHK-Prüfung ist bestanden, wenn u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ (50 Punkte), fallbezogenes Fachgespräch mindestens „ausreichend“. In Teil 2 darf es kein „ungenügend“ geben.