Ziele der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege Schwerpunkt Persönliche Assistenz
Diese einjährige Berufsfachschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern hauswirtschaftliche und pflegerische Grundkenntnisse sowie Qualifikationen zur Aufnahme einer Berufsausbildung zu vermitteln. Sie bereitet weiterhin auf den Besuch der Fachschule Heilerziehungspflege und die Klasse 2 der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialassistent / Sozialassistentin – Schwerpunkt Persönliche Assistenz – vor.
Voraussetzungen
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.
- Die Kostenübernahme für Materialien, Kopien und sonstige Ausgaben (einmalig 70 € bis zum 30.08. am Anfang des Schuljahres), Anschaffung bzw. kostenpflichtige Ausleihe der notwendigen Bücher.
Unterrichtsfächer
Die Fächer der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz, werden in zwei Lernbereiche unterteilt:
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch/Kommunikation
- Politik, Sport und Religion
Im Wesentlichen werden die Unterrichtsthemen berufsbezogen vermittelt.
Mathematik ist inhaltlicher Bestandteil der Lernfelder.
Berufsbezogener Lernbereich
- Fachtheorie
und - Fachpraxis
sind in sogenannten Lernfeldern und über Projektthemen fachübergreifend aufeinander abgestimmt.
Neben der fachpraktischen Grundbildung in den Fachpraxisräumen der Schule absolvieren Sie ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Einrichtungen / Betrieben des Berufsfeldes Hauswirtschaft und Pflege. Den Vertragsvordruck und den Zeitplan können Sie hier herunterladen.
Flyer
Abschlüsse und Berechtigungen
- Mit dem erfolgreichen Besuch der Schule erfüllen Sie die Eingangsvoraussetzung für die Fachschule Heilerziehungspflege.
- Sie erhalten die Berechtigung zur Aufnahme in die Klasse 2 der berufsqualifizierenden Berufsfachschule Sozialassistent / Sozialassistentin – Schwerpunkt Persönliche Assistenz.
- Nach dem Besuch der Schule endet die Schulpflicht, soweit keine Ausbildung begonnen wird.
- Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie den Erweiterten Sekundarabschluss I. Danach könnten Sie an den Berufsbildenden Schulen Buxtehude das Berufliche Gymnasium Gesundheit und Soziales besuchen.